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Gut: Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk bleibt staatsfern

Pressemitteilung von Lothar Bisky,

Die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 2005-2008 wurden vom BVerfG in seiner heutigen Entscheidung abgewiesen, waren im Ergebnis aber erfolgreich. Danach haben die Länderparlamente sehr wohl ein Recht, über die Gebührenfestsetzung abschließend und in Abweichung von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) zu beschließen. Sie dürfen dazu allerdings nicht aus programmlichen und medienpolitischen Zwecken argumentieren. Sehr wohl aber dürfen sie die Gesichtspunkte der Sicherung des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler berücksichtigen. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Lothar Bisky:

Das Urteil stärkt einerseits die Rundfunkfreiheit und sorgt andererseits dafür, dass die Gebührenzahler nun nicht nachträglich für die rechtswidrig festgelegten Rundfunkgebühren zahlen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl die Rundfunkfreiheit als auch die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut betont. Damit bleibt es seinem Standpunkt in früheren Entscheidungen zur Frage der Rundfunkfinanzierung treu.

Eine Einflussnahme des Staates auf die Programmgestaltung ist über das Mittel der Gebührenfestsetzung weiterhin zum Glück nicht möglich. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch den besonderen Kultur- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Grundversorgung hervorgehoben. Und: Mit den Beiträgen der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler muss sparsam umgegangen werden. Nur so lässt sich der schleichende Akzeptanzverlust der öffentlich-rechtlichen Programme aufhalten. Hier besteht dringender Reformbedarf.

Die heutige Entscheidung des Karlsruher Gerichts führt für die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu mehr Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig müssen ARD und ZDF aber weiterhin darauf achten, das qualitative Angebot im Sinne ihres im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Auftrages zu sichern und Fehlentwicklungen zu korrigieren.