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Große Koalition diskriminiert eingetragene Lebenspartnerschaften beim Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Anlässlich der heutigen Debatte des Entwurfs eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge im Rechtsausschuss des Bundestages erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Barbara Höll:

Die große Koalition hat sich in letzter Minute entschieden, den geplanten Pfändungsschutz der Altersvorsorge für Hinterbliebene nur Eheleuten nicht aber eingetragenen Lebenspartner/innen zu ermöglichen. Offenbar konnte die Union sich nicht von ihrer Ablehnung homosexueller Menschen und Partnerschaften verabschieden und möchte weiterhin an der Privilegierung der Ehe festhalten. Deshalb hat sie in letzter Minute die eigentlich vorgesehene Aufnahme von eingetragenen Lebenspartner/innen in die Definition von "Hinterbliebenen" vereitelt. Das ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, denn das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verbietet willkürliche Diskriminierungen wesentlich gleicher Sachverhalte.

Der Ehe Privilegien einzuräumen, die der Lebenspartnerschaft versagt bleiben, ist nicht nur politisch unerträglich sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Das hatte die Koalition auch schon eingesehen und das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot im ursprünglichen Gesetzentwurf ausdrücklich erwähnt. Was sich inzwischen an der Verfassung geändert haben soll, ist mir ein Rätsel. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches immerhin von der Koalition beschlossen wurde, verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung.

Ich fordere alle Abgeordneten dazu auf, diesen Unfug der Union nicht mitzutragen.