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Gleichbehandlungsgesetz - Nachbesserungen notwendig

Pressemitteilung von Karin Binder,

Anlässlich der ersten Lesung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes morgen im Deutschen Bundestag erklärt Karin Binder, frauenpolitische Sprecherin und Vorstandsmitglied:

Das wurde aber auch Zeit: endlich kommt die große Koalition ihrer Verpflichtung nach, die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in nationales Recht umzusetzen. Andernfalls drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Ich freue mich, dass sogar bei der Union die Vernunft gesiegt hat und der Kreis der vor Diskriminierung geschützten Personengruppen im Zivilrecht um Lesben, Schwule, Behinderte, ältere Menschen und religiöse Minderheiten erweitert wird.

Allerdings sind weiter gehende rechtliche Regelungen im Sinne der Betroffenen von Nöten. Damit das Gesetz kein Papiertiger wird, müssen die Betroffenen wirksame Rechtsinstrumente zur Verfügung haben. Insbesondere ein echtes Verbandsklagerecht macht dieses Gesetz erst effektiv. Die Schweiz hat es vorgemacht: Dort sind Frauen mittels einer Verbandsklage erfolgreich gegen ihre Lohndiskriminierung vor Gericht gezogen. Der Lohn einer Altenpflegerin oder einer Ergotherapeutin ist nun genauso hoch wie der eines technischen Sachbearbeiters und damit um durchschnittlich 700-1000 Schweizer Franken gestiegen.

Diese Möglichkeit bleibt hierzulande auch mit einem AGG versperrt. Deshalb fordert die Linksfraktion, dieses Gesetz um ein Verbandsklagerecht zu erweitern!

Auch die Sanktionen sind im neuen AGG nur unzulänglich geregelt. Es sieht weder eine ausreichende Schadensersatzregelung vor, noch den Anspruch auf ein Beschäftigungsverhältnis, wenn eine Diskriminierung nachgewiesen wurde. Damit dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht nur Symbolkraft für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft entfaltet, sind dringend weitergehende Regelungen erforderlich!