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Gesetzliches Bleiberecht weiterhin inhuman

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke,

Eine Runde von Innenpolitikern der Koalition hat sich auf Eckpunkte einer Bleiberechtsregelung geeinigt. Demnach können geduldete Ausländer mit acht- bzw. sechsjährigem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten, wenn sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und der Erteilung des Bleiberechts keine sicherheitspolitischen Bedenken im Wege stehen.

Zwar sei es zu begrüßen, dass die Koalition die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung eingesehen hat und damit dem Wettbewerb in der Innenministerkonferenz um die schlechtesten Bedingungen für ein Bleiberecht endlich ein Ende gesetzt werde, erklärten die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, und die migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen. Der Kompromiss gehe jedoch zu Lasten der Betroffenen.

Mit dem geforderten Nachweis des selbständigen Lebensunterhalts werde eine weitere inhumane Hürde aufgestellt, sagte Jelpke: "Gerade für Familien mit Kindern, aber auch für ältere und kranke Menschen, ist das eine unzumutbare Bedingung. Sie bedeutet unter anderem, dass Kinder abgeschoben werden, weil ihre Eltern keinen Job gefunden haben. Von einer humanitären Regelung ist das weit entfernt. Davon abgesehen werden die meisten Betroffenen faktisch ohnehin weiter in Deutschland bleiben wie bisher auch - allerdings ohne verlässliche Lebensperspektive und ohne jede Rechte."

Sevim Dagdelen forderte die Koalition auf, sich davon zu verabschieden, eine Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit Duldung an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung zu knüpfen: "Dass ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegen muss, zeigt wie realitätsfern Politiker wie Beckstein politische Entscheidungen treffen. Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis können noch nicht einmal viele deutsche Arbeitnehmer/innen vorweisen. Eine solche restriktive Regelung wäre inhuman und würde die überwiegende Mehrheit der Betroffenen durch die Regelung fallen lassen."

Die Fraktion DIE LINKE. bleibt bei ihrer zentralen Forderung: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss sich maßgeblich nach dem Kriterium der Aufenthaltsdauer richten und großzügig erfolgen.