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Gesetzentwurf zur Teilhabe greift zu kurz

Pressemitteilung von Sören Pellmann,

„Es müssen endlich transparente Kriterien für barrierefreie und wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen und Verbände verbindlich gesetzlich festgeschrieben werden, die zusammen mit diesen erarbeitet werden“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Inklusion und Teilhabe, mit Blick auf den entsprechenden Gesetzentwurf. Pellmann weiter:

„Wiederholt hat die Bundesregierung den Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen viel zu wenig Zeit zur Sichtung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Als unverhofftes ‚Weihnachtsgeschenk‘ wurde der Entwurf am 22.12.2020 mit Rückmeldefristsetzung bis zum 8.1.2021 versendet, die nach heftigen Protesten dann noch auf den 15.1.2021 verlängert wurde, was immer noch viel zu kurz ist über Feiertage und Jahreswechsel. Teilhabestärkung sieht anders aus.

Grundsätzlich begrüßen wir jegliche Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, so auch die geplante Ausweitung des Budgets für Ausbildung. Aber der Referentenentwurf greift viel zu kurz, es bleibt nur zu hoffen, dass das Kabinett noch einige Ergänzungen wie beispielsweise eine sofortige Kostenübernahme für Assistenzhunde, eine deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe und eine umfassende Verbesserung von Beratung und Vermittlung von arbeitslosen Menschen mit Behinderungen sowie vollständig einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltete Teilhabeleistungen vornimmt.“