Zum Hauptinhalt springen

Gesetzentwurf zur Computerkriminalität nutzt Tätern und schadet der IT-Sicherheit

Pressemitteilung von Jan Korte,

Zur gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität erklärt Jan Korte, Fraktion DIE LINKE:

Die Experten waren sich einig, dass die Bundesregierung in ihrem Kriminalisierungsrausch weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Künftig soll der Umgang mit Computerprogrammen, die geeignet sind, Daten auszuspähen oder abzufangen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Für die IT-Sicherheitsbranche kommt das einem Berufsverbot gleich. Wie die Automobilindustrie auf Crashtests angewiesen ist, müssen Sicherheitsexperten Systeme mit solchen Programmen testen. Diese wichtige Arbeit wäre bei Umsetzung des Gesetzentwurfs illegalisiert. Die Bundesrepublik, derzeit noch führender Standort der IT-Sicherheit, würde zur No-Go-Area für Sicherheitsexperten.

Das Vorhaben, das die Computerkriminalität bekämpfen will, wird also das genaue Gegenteil erreichen. Es spielt Kriminellen in die Hand, weil es die Entwicklung von Sicherheitssystemen hemmt. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich die einhellige Meinung der Experten zu Herzen zu nehmen und auf die fragliche Regelung zu verzichten, die Straftatbestände klarer einzugrenzen und vor allem zu einer eindeutigen und nachvollziehbaren Rechtssprache zu finden. Allein das würde bestehende Verunsicherungen in der Branche beseitigen.