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Garagen- und Datschenbesitzer nach dem Zeitwert entschädigen

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Viele Hundert Bürgerinnen und Bürger aus den ostdeutschen Bundesländern haben beim Petitionsausschuss gegen die Enteignung der von ihnen auf gepachteten Grundstücken errichteten Garagen und Datschen protestiert. Nach DDR-Recht standen die so errichteten Gebäude im Eigentum des Nutzers. Die Bundesregierung hat diese Eigentümer mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz von 1994 enteignet. Kersten Naumann, Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE hält das Schuldrechtsanpassungsgesetz für falsch:

"Das Gesetz benachteiligt die Garagen- und Datschenbesitzer im Verhältnis zu den Grundeigentümern. Darüber hinaus droht nach Ablauf der Pachtverträge auch noch die hälftige Übernahme der Abrisskosten. DIE LINKE hat deshalb 2006 ein Änderungsgesetz eingebracht, das unter anderem eine Entschädigung nach dem Zeitwert (Sachwert) der Bauwerke vorsah. Union und SPD haben sich jedoch ganz klar gegen die Garagen- und Datschenbesitzer gestellt."