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Ganztagsschulprogramm auf neue Grundlage stellen

Pressemitteilung von Nele Hirsch,

Der Bundesrechnungshof wirft den Ländern Missbrauch bei der Inanspruchnahme von Geldern aus dem Förderprogramm des Bundes für Ganztagsschulen vor. Dazu erklärt Nele Hirsch, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Die Kritik des Bundesrechungshofes an der falschen Verwendung der Mittel durch die Länder muss ernst genommen werden. Sie ist jedoch alles andere als ein Argument für die geplante Föderalismusreform. Im Gegenteil. Mit der Reform soll es Bund und Ländern untersagt werden, Kooperationsprojekte im Schulbereich aufzulegen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes würden sich noch weiter verringern. Das ist keine Lösung.

DIE LINKE. fordert stattdessen, die verfassungsrechtliche Grundlage für Bund-Länder-Projekte im Schulbereich im Zuge der Föderalismusreform zu erweitern. Wenn der Bund mehr Steuerungsmöglichkeiten erhält, kann Missbrauch der Länder vermieden werden. Nicht die Forderung nach weniger Bundeskompetenzen, sondern ihre Stärkung muss demnach die Schlussfolgerung aus der Kritik des Bundesrechungshofes sein. Ein Kooperationsverbot von Bund und Ländern lehnen wir ab.

Das Ganztagsschulprogramm hat wichtige Anstöße zum Aufbau von Ganztagsschulen in den Ländern gegeben. Dazu haben unter anderem auch die bundesweiten Ganztagsschulkongresse beigetragen. Bund-Länder-Programme wie das Ganztagsschulprogramm müssen deshalb auch zukünftig ermöglicht werden. Die Kritik des Bundesrechungshofes sollte zum Anlass genommen werden, um mit noch größerer Vehemenz auf Änderungen an der geplanten Föderalismusreform zu drängen. Wenn Mittel aus dem Programm tatsächlich für bauliche Maßnahmen an Schulen verwendet werden, dann ist das ein Zeichen für den desolaten Zustand der Schulen und kein Grund für eine Föderalismusreform, die in eine falsche Richtung weist.