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Für eine sozial tragfähige und gerechte Bodenordnung

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Zum Jahrestag des Beginns der Umsetzung des Beschlusses der Alliierten über die Durchführung einer Bodenreform, der in der damaligen sowjetischen Besatzungszone am 3. September 1945 stattfand, erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE , Kirsten Tackmann:

„Der Bodenreformtag erinnert daran, dass das Eigentum an Grund und Boden und dessen Verteilung große ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung hat. Die Notwendigkeit einer breiten Verteilung von Bodeneigentum und damit die Verhinderung der Konzentration in wenigen Händen ist ein politischer Konsens der Nachkriegszeit, der bis heute nachwirkt. Deshalb ist das Fehlen einer aktuellen Statistik über die Verteilung von Grund- und Bodeneigentum nicht länger hinnehmbar. Eine sozial tragfähige und gerechte Bodenordnung ist der Grundpfeiler für eine regional verwurzelte, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft.

Dagegen führt das aktuelle Bestreben einiger börsennotierter Unternehmen, Eigentum und Besitz an Boden zu konzentrieren und seine Nutzung kurzfristigen Kapitalinteressen zu unterwerfen, zu neuen Verdrängungsprozessen einheimischer Bodennutzerinnen und -nutzer, an denen auch der Privatisierungszwang der BVVG-Flächen seinen Anteil hat.

In diesem Zusammenhang ist es besonders fatal, dass die Auseinandersetzungen um Bodenreformflächen noch immer nicht beendet sind. 1992 wurden zehntausende Bodenreformerbinnen und -erben durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz entschädigungslos enteignet - gegen die Stimmen der damaligen PDS. Selbst bei der Umsetzung dieses Gesetzes hat die Brandenburger Landesregierung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sittenwidrig versucht, sich weiteres Bodenreformland anzueignen, in dem nicht konsequent und fachgerecht nach Bodenreformerbinnen und -erben gesucht wurde. Mutmaßlich sind davon wiederum mehr als 10.000 Fälle betroffen. Das verstärkt aus Sicht der LINKEN das Unrecht im Umgang mit den Bodenreformerbinnen und -erben weiter.
Aus diesem Grund sieht DIE LINKE die Bundesregierung in der Pflicht, zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens den Bodenreformerbinnen und -erben, die nach dem 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz ihr Erbe entschädigungslos verloren haben, zumindest eine Entschädigung zu zahlen. Die sittenwidrige Umsetzung dieses Bundesgesetzes in Brandenburg muss endlich zu Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen führen.“