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Freierbestrafung ist kein adäquates Mittel gegen Menschenhandel

Pressemitteilung von Cornelia Möhring,

„Wenn die Bundesregierung hart auftreten will, dann ist die Strafrechtsverschärfung gerne das erste Mittel der Wahl. So bei der Zwangsprostitution. Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe für Freier und gar zehn für Zuhälter von Zwangsprostituierten sollen sich wohl bombastisch anhören. Ich habe große Zweifel, dass Freierbestrafung ein adäquates Mittel gegen den organisierten Menschenhandel ist. Und die Opfer, die es zu schützen gilt, spielen hier wieder einmal fast keine Rolle“, sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Behandlung eines Gesetzentwurfes im Kabinett. Möhring weiter:

„Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel allgemein brauchen als ersten Schritt ein gut ausgebautes Beratungsangebot. Stellen und Personen, zu denen sie Vertrauen aufbauen können. Ihnen muss ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft im Strafverfahren gewährt werden. Das sieht eine Konvention des Europarates von 2008 vor. Gerade Opfer von Zwangsprostitution sind häufig schwer traumatisiert. Es kann nicht erwartet werden, dass sie dafür vor Gericht gezerrt werden.“