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Frauenrechte sind Menschenrechte - Deutschland braucht keine Scharia-Richterin

Pressemitteilung von Hakkı Keskin, Kirsten Tackmann,

DIE LINKE. kritisiert das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main im Fall der vorzeitigen Scheidung einer deutsch-marokkanischen Frau scharf und fordert die Politik zum Handeln auf.

"Die richterliche Rechtfertigung von Gewalt gegen Frauen ist eine Katastrophe für Gleichstellung und Rechtsstaat", so die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Kirsten Tackmann. "Wer wie die Richterin ein angebliches Züchtigungsrecht im Koran für keine unzumutbare Härte hält, um der vorzeitigen Trennung ohne Trennungsjahr stattzugeben, stellt sich in eklatanten Widerspruch zum Artikel 1 des Grundgesetzes: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar’. Gerade die Gerichte müssen sich dem Schutz und der Einhaltung dieses Verfassungsgrundsatzes verpflichtet fühlen. Kulturelle und religiöse Unterschiede legitimieren unterschiedliche Moralvorstellungen, sie rechtfertigen nie Gewalt gegen Frauen."

Hakki Keskin, Mitglied der Fraktion DIE LINKE., macht deutlich, dass in der Bundesrepublik das Grundgesetz und nicht etwa die Scharia die verbindliche Rechtsgrundlage darstellt. "Deutschland braucht keine Scharia-Richterin. Es ist völlig inakzeptabel, wenn Musliminnen, allein weil sie aus einem anderen Kulturkreis stammen, anderen Maßstäben unterworfen werden sollen. Dies wäre Ausdruck einer falsch verstandenen Toleranz. Schließlich werden zu Recht auch Zwangsverheiratungen, Genitalverstümmelungen oder Ehrenmorde als schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt."

Dass die zuständige Richterin abberufen wurde, ist nach Auffassung von Kirsten Tackmann, "die logische Konsequenz des skandalösen Urteils. Man kann es jetzt aber nicht einfach dabei belassen und erklären, es handle sich um einen Einzelfall, wie Justizministerin Brigitte Zypries es tut. Hier ist die Politik gefordert. Es kann nicht sein, dass Menschen mit anderem kulturellen oder religiösen Hintergrund ständig nur an ihre Pflicht zur Anpassung erinnert werden und ihre Rechte im entscheidenden Fall mit Füßen getreten werden."

Hakki Keskin: "Eine religiös geprägte, willkürliche Rechtsauslegung, wie in diesem Fall durch eine deutsche Richterin, bedeutet Wasser auf die Mühlen islamischer Fundamentalisten und schürt zugleich die vorhandenen Vorurteile gegen den Islam. Das deutsche Grundgesetz gilt für alle und bedarf keiner religiösen Auslegung. Der säkulare Rechtsstaat ist nicht verhandelbar."