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Fraktion DIE LINKE lehnt eine steuerfinanzierte Kinderkrankenversicherung ab

Pressemitteilung von Frank Spieth,

Wenn die Bundesregierung im Zuge der Gesundheitsreform die Absicht durchsetzt, die bisher beitragsfreie Kinderkrankenversicherung über Steuern zu finanzieren, werden nur die Arbeitgeber davon einen Vorteil haben. Dazu erklärt Frank Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Der Aufwand für die beitragsfreie Kinderkrankenversicherung von 13 Milliarden Euro wird bisher jeweils zur Hälfte über Beiträge von Versicherten und Arbeitsgebern gemeinsam finanziert.

Bei einer Steuerfinanzierung, an der sich Arbeitgeber nur begrenzt beteiligen, würden dann überwiegend nur die Arbeitnehmer zur Kasse gebeten. Frank Spieth bezeichnete dies als "ein milliardenschweres Subventionsprogramm für die Arbeitgeber!"

Die privaten Krankenkassen sind bei einer Steuerfinanzierung die weiteren Nutznießer. Bisher müssen Privatkrankenversicherte für ihre Kinder einen eigenen Beitrag zahlen. Dies sei bei einer Steuerfinanzierung verfassungsrechtlich nicht durchhaltbar, so Spieth weiter. Damit würden die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich benachteiligt. Es müsse daher bei der beitragsfreien Familienmitversicherung bleiben.

Spieth forderte anstelle einer Steuerfinanzierung der beitragsfreien Familienversicherung, höhere Bundeszuschüsse für Arbeitslose in die gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen. Der Gesetzgeber habe durch ständige Kürzungen der Zahlungen für Arbeitslose in die Krankenversicherung erhebliche Beitragsausfälle zu verantworten. Auch die Reduzierung des Arbeitslosengeld I-Anspruches von bisher 32 Monate auf 18 Monate werde weitere Einnahmenausfälle zur Folge haben, erläuterte Spieth. Die LINKE fordert die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus der Tabaksteuer (wie z.B. Mutterschaftsgeld und Leistungen für den Mutterschutz) beizubehalten. Außerdem müsste für Arzneimittel ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % eingeführt werden. Es sei geradezu absurd und nicht akzeptabel, dass im Jahre 2007 für Arzneimittel, die zum Lebenserhalt notwendig sind, 19 % Mehrwertsteuer aufzubringen sind, während gleichzeitig für Tierfutter nur 7 % gezahlt werden müssten.

Mit diesen Maßnahmen könnten die gesetzlichen Krankenkassen um rund 10 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.