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Föderalismusreform II: LINKE fordert Nationalen Bildungspakt

Pressemitteilung von Bodo Ramelow,

DIE LINKE bringt heute in die Verhandlungen der Kommission für die Föderalismusreform II den Vorschlag für einen Nationalen Bildungspakt ein. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Bodo Ramelow, Obmann der Linken in der Föderalismuskommission:

Die Föderalismusreform II darf sich nicht nur der Bewältigung der finanziellen Altlasten zuwenden. Wer unter Generationengerechtigkeit vor allem neue Schuldenbremsen im Grundgesetz versteht, setzt die Zukunft aufs Spiel, statt sie zu gewinnen. Solche verordneten Sparzwänge führen dazu, dass die Ausgaben für Kinder und Jugendliche, für Schulbildung, für Universitäten bei der Einführung neuer Schuldenbremsen im Grundgesetz nicht ungeschoren davon kommen werden.

DIE LINKE wirft stattdessen die Frage auf, was eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine verbesserte Finanzierung öffentlicher Bildung tun kann und muss. Handlungsbedarf gibt es genug. Der Anteil, den die deutsche Volkswirtschaft für öffentliche Bildung ausgab, lag 1975 noch bei 5,45 Prozent, 2004 waren es etwas mehr als 4 Prozent.

Deshalb bringt DIE LINKE den Vorschlag eines Nationalen Bildungspakt in die Verhandlungen der Föderalismuskommission ein. In diesem Pakt verständigen sich Bund und Länder auf einen bestimmten Anteil ihrer Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt mit dem Ziel, diese Bildungsquote auf 6 Prozent anzuheben. Damit stünden für Ganztagsschulen, Verbesserung der Ausstattung der Schulen mit Personal, flächendeckende Kita-Versorgung, Erhöhung der Anzahl der Studierenden auf 40 Prozent eines Jahrganges, bessere Finanzierung der Ausbildung und Weiterbildung ein. 43 Milliarden mehr zur Verfügung - eine Summe, die Länder und Kommunen keinesfalls allein stemmen können. Wenn es uns gelänge, die Bildungsausgaben an einen bestimmten Anteil des BIP zu koppeln, würden wir sie zugleich dauerhaft von den wiederkehrenden Sparzwängen befreien. Haushaltskonsolidierung würde nicht mehr auf Kosten der Schulen, Kitas und Universitäten stattfinden.
Verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Nationalen Bildungspakt ist die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz (Art. 91b) sowie die Aufhebung des sog. Kooperationsverbotes in Art. 104b. Hier ist das Grundgesetz nicht auf der Höhe der Zeit. Es schränkt die Kooperation der Gebietskörperschaften bei der Bildung ein, anstatt sie zu fördern.