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Fluglärmgesetz völlig unzureichend

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Anlässlich der heutigen Expertenanhörung zum Entwurf eines Fluglärmgesetzes der Koalition erklärt Lutz Heilmann, Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE.:

Dieses Gesetz ist wirklich ein Fluglärmgesetz, denn kein Flughafen wird dadurch leiser und kein Anwohner wirklich vor Fluglärm geschützt. Im Gegenteil: der Flugverkehr und damit der Fluglärm können weiter ungehindert ansteigen. Grund ist, dass dieser noch von Trittin erarbeite Gesetzentwurf völlig darauf verzichtet, Flughäfen lärmmindernde Maßnahmen vorzuschreiben. So wird es zukünftig schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich, dass Gerichte wie jüngst beim Flughafen Berlin-Brandenburg zum Schutz der Anwohner Nachtflugverbote verhängen.

Das Gesetz beschränkt sich darauf, den Anwohnern den Einbau von Schallschutzfenstern zu erstatten. Zusätzlich gibt es eine viel zu geringe Entschädigung für die Nicht-Nutzbarkeit von Gärten und Balkonen - anlässlich des Werteverlusts der Grundstücke ist dies eine Verhöhnung der Besitzer. Das Gleiche gilt für die Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren, die die seit Jahrzehnten lärmgeplagten Anwohner noch auf diese Entschädigungen warten müssen.

Völlig unverständlich ist auch, warum Militärflughäfen mit schwächeren Grenzwerten belohnt werden. Die Kasse des Bundesverteidigungsministers ist dem Bund wohl mehr Wert als der Schutz der Anwohner.

DIE LINKE. im Bundestag ist der Auffassung, dass alle, die von deutschen Flughäfen losfliegen, ein bis zwei Euro pro Ticket verkraften können. Mehr würden wirklich anspruchsvolle Entschädigungen von Anwohnern und eine aktive Lärmvorsorge nicht kosten. Im Prinzip wäre aber auch das nicht nötig. Schließlich wird mit dem Flugverkehr ausgerechnet das umweltschädlichste Verkehrsmittel mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr am stärksten subventioniert. Würde man nur einen Teil davon endlich abbauen, ließen sich die Kosten des Fluglärmgesetzes - nach derzeitigem Stand höchstens 70 Millionen Euro jährlich - fast aus der Portokasse bezahlen.