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Fahrverbot als Strafe ist verfassungswidrig und nicht kontrollierbar

Pressemitteilung von Thomas Lutze, Halina Wawzyniak,

"Die große Koalition ignoriert das grundgesetzlich verankerte Prinzip der Gleichbehandlung", erklärt Halina Wawzyniak, Rechtsexpertin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen vereinbarten Fahrverbotes als Strafe für Kleinkriminelle. Wawzyniak weiter:

"Mit der Einführung eines Fahrverbotes als Ersatz für eine Geld- und Haftstrafe werden Verurteilte, die einen Führerschein besitzen, anders behandelt als Verurteilte, die keinen Führerschein besitzen. Die Forderung nach einer Strafe, die 'ein fühlbares Übel' für den Verurteilten darstellt, wäre der Einstieg in individualisiertes Strafrecht, das die Strafe im negativen Sinne von den persönlichen Lebensumständen der Betroffenen abhängig macht und damit verfassungswidrig ist.

Thomas Lutze, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, ergänzt:
„Auch Fragen der Vollstreckung, ob ein Fahrverbot genauso streng kontrolliert werden kann wie der Einzug einer Geldstrafe oder das Absitzen einer Haftstrafe, sind völlig ungeklärt. DIE LINKE fordert SPD und CDU auf, sich den wirklichen Baustellen im Strafrecht zu widmen."