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Europäischen Gerichtshof ernst nehmen - Schutzcharakter des Arbeitszeitgesetzes stärken

Pressemitteilung von Susanne Ferschl,

„Mit ihrer Ignoranz gegenüber den Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofes zeigt die Bundesregierung, dass ihr die Schutzrechte von Beschäftigten reichlich egal sind. Das ist mindestens fahrlässig und dreist“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des zweiten Jahrestages der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshof (C-55/18) am 14. Mai 2019, wonach die komplette Arbeitszeit erfasst werden muss. Ferschl weiter:

 

„Nur eine lückenlose, tagesaktuelle Dokumentation der Arbeitszeit kann Betrug verhindern - mit positiven Folgen für die Sozialkassen sowie für Einkommen und Gesundheit von Beschäftigten.

 

Die Pandemie kann als Begründung für die Untätigkeit der Regierung nicht herhalten. Denn für Millionen Menschen in Kurzarbeit mussten Arbeitgeber die Arbeitszeit sehr genau erfassen. Wenn das im Ausnahmezustand funktioniert, gibt es keinen Grund, warum eine Arbeitszeiterfassung nicht generell funktionieren soll. Das Totschlagargument übermäßigen Bürokratieaufwandes seitens der Arbeitgeber und ihrer parlamentarischen Steigbügelhalter von FDP und CDU/CSU ist so durchsichtig wie falsch. Der Gesundheitsschutz von Millionen Beschäftigten muss mehr Gewicht haben, als das Interesse derjenigen Unternehmen, die es mit der Aufzeichnung nicht so genau nehmen. Auch die politisch verordnete Arbeit im Home-Office während der Pandemie unterstreicht die Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung. Andernfalls droht Flatrate-Arbeit, die Unternehmen nützt und Beschäftigte systematisch erschöpft.

 

DIE LINKE fordert die Regierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode das Arbeitszeitgesetz entsprechend den Vorgaben des EuGH-Urteils zu ergänzen, nämlich dass Arbeitgeber verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung manipulationssicher aufzuzeichnen.“