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EuGH schützt nationale Ökostromförderung

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter,

„Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt aufatmen und ist ein juristischer Erfolg für die Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa. Die Gegner der Energiewende haben sich zu früh gefreut. Die Richter in Luxemburg schützen mit ihrer Entscheidung nationale Modelle der Ökostromförderung“, begrüßt Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heutige Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Vereinbarkeit schwedischer Ökostromförderung mit Unionsrecht. Ein finnischer Windkraftbetreiber hatte geklagt, seinen Ökostrom ins Nachbarland Schweden leiten zu dürfen, um ihn nach dortigen Fördersätzen vergütet zu bekommen. Eva Bulling-Schröter weiter:

„Zu begrüßen ist insbesondere die Entscheidung, das Allgemeininteresse an sauberer Energie aus Wind, Sonne und Wasser vor das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit zu stellen. Die EU-Richter sagen ganz klar: Umwelt und Klima gehen vor Markt und Unternehmensgewinne. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaänderungen zu bekämpfen ist die Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit rechtens. Das von vielen herbeigewünschte Todesurteil für das EEG durch die Pflicht, Grünstrom EU-weit entsprechend nationaler Regeln fördern zu müssen, ist damit abgewendet.

Der Präzedenzfall erklärt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vereinbar mit der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Wären die Richter der Empfehlung des Generalanwaltes nachgekommen, hätte auch Deutschland die Förderung von Ökostrom (EEG) anpassen müssen. Bundesminister Gabriel muss diesen Rückenwind nun endlich nutzen, um die Energiewende in Deutschland sozial und nachhaltig zu gestalten. Die in der letzten Woche durchgepeitschte Reform war dabei ein großer Schritt in die falsche Richtung. Der Zehn-Punkte-Plan, so ist zu fürchten, wird diese Entwicklung eher verstärken.“