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EPA-Verhandlungen: Bundesregierung muss sich an Entwicklungsbelangen der Partnerländer orientieren

Pressemitteilung von Heike Hänsel,

Im Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäischen Union gestern und heute wird auch über die Zukunft der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) beraten. Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisiert die bisherige Haltung der Bundesregierung:

Die Europäische Kommission steht mit ihrer Verhandlungspolitik gegenüber den AKP-Staaten vor einem Scherbenhaufen. Gegen die aggressive Marktöffnungspolitik der EU hatte sich zuletzt heftiger Widerstand in den Partnerländern geregt. Von Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und zunehmend auch von Seiten der Regierungen wurde auf die drohenden Gefahren für die lokalen Betriebe und die nationalen Strukturpolitiken in den AKP hingewiesen, sollte sich die EU mit ihrer Verhandlungsagenda durchsetzen. Mittlerweile steht fest: Vollumfängliche EPAs wird es bis zum Jahresende nur mit wenigen AKP-Staaten geben, während andere Staaten und Regionen zunächst Interimabkommen abschließen werden.

In der Frage, wie anschließend weiterverhandelt werden soll, zeigt sich ausgerechnet die Bundesregierung als neoliberaler Hardliner. Die Bundesregierung muss sich stattdessen für entwicklungsförderliche, nicht reziproke Abkommen einsetzen, die sich an den Entwicklungsbelangen der Partner und nicht an den Interessen der EU-Konzerne orientieren. Ziel muss sein, dass die AKP-Staaten ihre Zugangsvorteile zum EU-Markt behalten können, ohne ihre eigenen Volkswirtschaften dem ruinösen Verdrängungswettbewerb mit europäischen Konzernen aussetzen zu müssen.

DIE LINKE fordert den Rat und die Kommission außerdem auf, endlich den erpresserischen Druck aus den Verhandlungen zu nehmen: Es darf keine zeitliche Befristung und keine verbindlichen Weiterverhandlungsklauseln in den Interimabkommen geben. Das heißt: Die Partnerländer dürfen nicht in Verhandlungen über Patent- und Investitionsschutz, Wettbewerbsrecht oder die Liberalisierung ihrer öffentlichen Beschaffungsmärkte gezwungen werden. In alle weiteren Verhandlungen sind zwingend zivilgesellschaftliche Kräfte und soziale Bewegungen einzubeziehen.