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Einzelgesetze dürfen Umweltschutz nicht abschwächen

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

„Ein Naturschutzrecht ohne vernünftige und bindende Standards ergibt keinen Mehrwert für die Umwelt. Wir brauchen und fordern ein engagiertes Naturschutzrecht ohne herabgesetzte Umweltstandards, das den Belangen aller gerecht wird“, kommentiert Lutz Heilmann die Einigung der Bundesregierung Einzelgesetze zum Naturschutz, Wasserrecht und Strahlenschutz einzubringen, nachdem ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB) endgültig gescheitert ist. Der naturschurzpolische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Eine Abschwächung der Eingriffsregelung, darf nicht wirtschaftlich relativiert sein. Ausgleichzahlungen für Bauwerke erfüllen nur bedingt ihren Zweck. Die neue Regelung erleichtert Investoren die Umsetzung ihrer Planvorhaben ohne direkten Ausgleich. Die Regelung, Stand 2002, ist sinnvoller und für den Umweltschutz mehr von Nutzen.

Auch das Abweichen der Länder, was nun doch wieder möglich sein wird, wird das neue Naturschutzrecht nicht auszeichnen.

Wenn es zu einer Novellierung kommt, dann nur mit verbindlichen Standards für alle Beteiligten.“