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Eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung muss her

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Eine Reform der Erbschaftsbesteuerung ist laut Koalitionsvereinbarung bereits für den 1. Januar 07 versprochen worden. Eine Bund- Länder- Kommission unter dem Vorsitz von Peer Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsident Koch soll nun endlich Bewegung in die steckengebliebene Reform einer Erbschaftsbesteuerung bringen. Streit gibt es vor allem bei der unterschiedlichen Bewertung von geerbten Immobilien und Betriebsvermögen gegenüber Barvermögen. Eine Besserstellung von Betriebsvermögen hat die Regierung jedoch bereits verabredet.

Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Barbara Höll, erklärt dazu:

Die Koalition muss sich sputen und endlich eine gerechte Reform der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen vorlegen. Dabei ist eine Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuerung abzulehnen, da sie eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung von Vermögensarten schafft.

Sogar die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, dass nachgewiesen werden könne, dass durch Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen der Fortbestand mittelständischer Familienunternehmen nicht gefährdet sei. Somit ist eine Privilegierung des Betriebsvermögens nicht mehr zu rechtfertigen.

DIE LINKE fordert eine realitätsnahe Bewertung aller Vermögenswerte geregelt und eine Gleichbehandlung aller der Steuer zugrunde liegenden Vermögensvorteile vorgenommen werden. So hat sie es auch in einem eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Für diese Forderung spricht auch die Erhebung des DIW, die zu dem Ergebnis kommt, dass bei einer gerechten Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen jährliche Einnahmen in der Höhe bis zu 9 Milliarden zusammen kommen. Das wären für die Länder dringend benötigte 5 Milliarden Mehreinnahmen, auf die die Länder trotz konjunktureller Mehreinnahmen zwingend angewiesen sind. Eine verfassungsgemäße Besteuerung der milliardenschweren Erbschaften und Schenkungen kann so einen Beitrag zu haushälterischer Stabilität leisten und mehr Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten.