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Ehe für Lesben und Schwule ist nun zwingendes Gebot

Pressemitteilung von Barbara Höll,

„Schwarz-Gelb hört die Signale! Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist nicht mehr zeitgemäß“, so Barbara Höll anlässlich des heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Erbschaftssteuerrecht. Die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Das Bundesverfassungsgericht verfestigt mit diesem Urteil zum wiederholten Mal seine bisherige Rechtssprechung und zwingt die bislang zögerliche schwarz-gelbe Koalition zur Gleichstellung. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, da es die Gleichstellung auch rückwirkend zum Jahr 2001 einfordert. Das Gericht verweist auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, den die Bundesregierungen aller Couleur bislang in skandalöser Weise missachtet haben.

DIE LINKE fordert die vollständige Gleichstellung in allen Bereichen, vom Steuer- bis zum Adoptionsrecht. Denn es ist unsinnig und geht zu Lasten von Lesben und Schwulen für jeden Bereich Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Gleichstellung abzuwarten. Der kürzeste und schnellste Weg die Gleichstellung herzustellen, ist dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen, zuzustimmen.“