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Doping-Vergangenheit - Aufklärung geht anders

Pressemitteilung von Katrin Kunert,

„Nach der Teil-Veröffentlichung des ‚Abschlussberichtes‘ bleiben mehr Fragen als Antworten. Der Bericht ist stark gekürzt, Namen werden nicht genannt. Aufklärung sieht anders aus“, so Katrin Kunert, sportpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Debatte über die aktuelle Doping-Studie der Humboldt-Universität Berlin, die die Doping-Vergangenheit in der Bundesrepublik untersucht hatte. Kunert weiter:

 

„Bundesinnenministerium und DOSB lassen de facto jede konstruktive Mitwirkung vermissen, die doch ihre erste Aufgabe wäre. Bundesinnenminister Friedrich verschleppt die Aufklärung wissentlich. Von gleichen Maßstäben gegenüber der Dopingpraxis in Ost und West ist er weit entfernt, eine Untersuchung der Verwicklungen des eigenen Hauses wird nicht betrieben. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes unverantwortlich. Dem DOSB geht es in erster Linie darum, den Mythos zu wahren, dass die beiden deutschen Dopingsysteme nicht gleichzusetzen seien. Aber mit dem Fingerzeig auf die anderen sind die eigenen Versäumnisse nicht aufzuklären. Letztlich wird damit nur die Verschleierung fortgesetzt, denn erst die konsequente Offenlegung der Dopingpraxis in der BRD lässt Aussagen über die Vergleichbarkeit beider Systeme zu.Jetzt müssen Namen, Fakten und Seilschaften auf den Tisch. Das Schwärzen von Namen ist sinnlos, da infolge der Verjährungsfrist nicht mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen ist. Darüber hinaus muss den beteiligten Wissenschaftlern Rechtsschutz garantiert werden. Es kann nicht sein, dass nach der vollständigen Veröffentlichung des Abschlussberichtes die rechtliche Verantwortung allein bei ihnen liegt und sie, nach Nennung von Namen, mit teuren Klagen zu rechnen haben. Hier gilt das Konnexitätsprinzip: Wer die Studie beauftragt hat und Offenlegung wollte, muss auch die Folgekosten tragen. In der jetzigen Situation ist es auch nicht mehr ausreichend, immer nur von Sportlern Offenlegung einzufordern. Trainer, Ärzte, Verbandsfunktionäre, Sportpolitiker müssen umso mehr ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. In Konsequenz der Aufarbeitung der Doping-Praxis muss ein Antidopinggesetz her, dass den Namen auch verdient. Die Finanzierung der Forschungen für den Zeitraum nach 1990 muss gewährleistet und die weitere Vernichtung von Akten verhindert werden. In der neuen Wahlperiode sollte eine Enquete-Kommission des Bundestages die Verstrickungen, Verschleierungsversuche und Netzwerke in der Dopingpraxis zwischen BMI, DOSB und BiSP aufdecken.“