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DIE LINKE. bringt Antrag zur Überwindung von Hartz IV ein

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Am heutigen Tag bringt die Fraktion DIE LINKE. ihren Antrag zur Überwindung von Hartz IV in den Geschäftsgang des Deutschen Bundestages. Dazu erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion:

Ziel des Antrages ist es, das Verarmungs- und Diskriminierungsgesetz Hartz IV aufzuheben. Wir wollen die Möglichkeiten der Menschen für ein selbst bestimmtes Leben erweitern und soziale Sicherheit für die Menschen schaffen. Unser Antrag beinhaltet im Wesentlichen fünf Punkte:

Erstens die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung als Individualanspruch, die allen hier lebenden bedürftigen Menschen ein Leben ohne Armut und Existenzangst ermöglicht und die Anhebung des Regelsatzes auf 420 Euro.

Zweitens: Die überholte rechtliche Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft und damit der ökonomischen Abhängigkeiten soll überwunden werden. Auch Kinder und junge Menschen sollen unabhängig vom Status ihrer Eltern ausreichend sozial abgesichert sein. Niemand soll von diskriminierenden und stigmatisierenden Sozialleistungen leben müssen.

Drittens geht es darum, dass Menschenrecht auf Wohnen zu wahren. Zwangsumzüge sind zu verhindern, entsprechend sind bundesweite Mindeststandards für die Übernahme der Kosten der Wohnung anzuwenden.

Viertens fordern wir die deutliche Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes und repressionsfreie Zumutbarkeitsregelungen.

Fünftens soll die öffentlich geförderte Beschäftigung Existenz sichernde Arbeitsplätze im sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich schaffen. Die so genannten 1 Euro-Jobs müssen abgeschafft werden.

Der Antrag zur Überwindung von Hartz IV enthält aber auch eine Vielzahl von sofortigen Veränderungen an den bestehenden gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch II und XII, so z.B. die Einführung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen. Die genannten Strategien zur Überwindung von Hartz IV und die Sofortmaßnahmen wurden mit Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der sozialen Bewegungen auf einem Hearing am 24. Februar 2006 diskutiert. Entsprechend sind Veränderungsvorschläge in den Antrag der Fraktion aufgenommen worden, so z.B. die Nichtanrechnung von Renten bei Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit bzw. die Nichtanrechnung des Pflegegeldes auf die Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft. Andere Veränderungsvorschläge der sozialen Bewegungen werden weiter debattiert. Mit unserem Antrag wollen wir auch einen Kontrapunkt zu neoliberalen Politik der alten und neuen Bundesregierung setzen sowie erfolgten und sich abzeichnenden Kürzungen von Sozialleistungen parlamentarisch entgegentreten.