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Die Heuchelrunde der Innenminister

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

„Hier geht es nicht um humanitäre Anwandlungen der Innenminister. Es geht einzig um die für die deutsche Wirtschaft ‚nützlichen‘ Kinder und Jugendlichen, die bleiben dürfen sollen. Damit bleibt auch diesmal alles beim Alten: die Innenminister setzen auf Selektion und ansonsten auf diskriminierende Angst- und Scharfmacherei", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zu den verschiedenen Äußerungen im Vorfeld der morgen beginnenden Innenministerkonferenz (IMK). Dagdelen weiter:

„Ein Bleiberecht darf nicht von guten Noten abhängig gemacht werden. Den Jugendlichen die Verantwortung für die Familie aufzubürden ist skrupellos. Sie schließlich von ihren Eltern zu trennen, wenn diese nach langjährigem Aufenthalt staatliche Hilfsleistungen in Anspruch nehmen sollten, ist widerlich und inakzeptabel. Menschen nach ihrer ‚Verwertbarkeit‘ einzuteilen, scheint aber mit dem christlichen Menschenbild der CDU-Innenminister vereinbar.

Auffallend sind die rechtspopulistischen Forderungen nach schärferen Gesetzen. So will der niedersächsische Innenminister Schünemann ein Handy- und Computerverbot für ‚islamistische Gefährder‘. Ein Blick ins Aufenthaltsgesetz (§ 54a) zeigt: Liegen konkrete Hinweise auf entsprechende Gefährdungen vor, sind bereits jetzt ein Verbot der Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel und weitere Einschränkungen möglich.

Bereits gestern hatte Hamburgs Innensenator Vahldieck gefordert, den Ausländerbehörden sollten „künftig Daten über Teilnahme, Abbruch und Abschluss eines Integrationskurses übermittelt werden“, um einer angeblichen Integrations(kurs)verweigerung habhaft werden zu können. Ein Blick in die Integrationskursverordnung (§ 8 Abs. 3) zeigt: Bereits jetzt sind Kursträger dazu verpflichtet, den Ausländerbehörden oder auch Trägern der Sozialhilfe eine nicht ordnungsgemäße Integrationskursteilnahme zu melden. Nur, die einzige Integrationskursverweigerung, die in der Praxis stattfindet, ist die der Bundesregierung, die Mittel für Integrationskurse einschließlich einer ordentlichen Bezahlung der Lehrkräfte nicht ausreichend zur Verfügung stellt.“