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Der Verzicht auf das Bombodrom ist überfällig

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Zur aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam Verwaltungsgerichts gegen eine Inbetriebnahme des Bombodroms zu bestätigen, erklärt Kirsten Tackmann, Mitglied des Vorstands der Bundestagsfraktion DIE LINKE.:

Seit einem Jahr versucht Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, die von seinem Vorgänger Struck 2003 angeordnete, aber juristisch verhinderte Inbetriebnahme des Bombodroms in der Nähe von Wittstock doch noch gerichtlich durchzusetzen. Nun ist das vorläufige Nutzungsverbot vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden.

Diese eindeutigen Signale der Gerichte muss das Verteidigungsministerium endlich anerkennen. Das Festhalten an einer sofortigen Inbetriebnahme vor einer Entscheidung im Hauptverfahren ist ein Skandal, denn auch diese Verfahrenskosten müssen die Steuerzahler bezahlen.

Außerdem fordere ich angesichts dieser erneuten juristischen Entscheidung zugunsten der Bombodromgegner, die Position der überwältigenden Mehrheit in der Region zu respektieren und endlich die politische Entscheidung für den Verzicht auf das Bombodrom zu treffen. Das würde Gerichtskosten sparen und gleichzeitig einem hohen Gut in dieser Gesellschaft wieder Geltung verschaffen: der Fähigkeit politischer Entscheidungsträger zur demokratischen Entscheidungsfindung.