Zum Hauptinhalt springen

Der Koran verbietet jeglichen Zwang in Glaubensfragen

Pressemitteilung von Hakkı Keskin,

Zum Prozess gegen den zum christlichen Glauben konvertierten Abdul Rahman in Afghanistan erklärt Hakki Keskin, DIE LINKE.:

Den Pressemeldungen der vergangenen Tage zufolge droht dem 41-jährigen Abdul Rahman in Afghanistan die Todesstrafe, weil er vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert ist. Ich bin tief bestürzt darüber, dass ihm in dieser Angelegenheit offenbar von Gerichts wegen sogar die Todesstrafe droht. Dieser Fall hat eine Welle der Diskussion ausgelöst, wie der Islam mit Glaubensübertritten in eine andere Religion umgeht.

Ich möchte hier ausdrücklich mit Bezugnahme auf die Presseerklärung der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) betonen, dass der Islam jeglichen Zwang in Fragen der Glaubensausübung verbietet (Koran, Sure 2: 256). Somit sieht der Koran im Falle eines Religionswechsels definitiv keine Todesstrafe vor. Die eigenmächtige Interpretation des Islams in Afghanistan und womöglich anderswo steht nicht im Einklang mit der islamischen Lehre.

Es bleibt festzuhalten, dass diejenigen afghanischen Politiker und Gerichte, die Konvertiten hart bestrafen wollen, ihre vermeintliche Berechtigung hierfür aus ihren rein subjektiven Auslegungen und Interpretationen von überlieferten Aussagen nehmen. Ich bin allerdings überrascht, dass in der Presseberichterstattung zu diesem Thema die Stellungnahmen einer renommierten und politisch neutralen Institution wie der D.I.T.I.B nicht berücksichtigt werden. Im Fall von Abdul Rahman wird noch einmal die Notwendigkeit des Laizismus deutlich. Religion darf lediglich im Privaten ausgelebt werden und hat im staatlichen Handeln keine Rolle zu spielen.

Die Türkei, deren Bevölkerung mehrheitlich muslimisch ist, deren Staatssystem aber auf genau diesem Grundsatz beruht, kann in dieser Frage für andere muslimische Länder beispielgebend sein.