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Datenspeicherung ins Blaue hinein

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Wie Anfang Oktober bekannt wurde, hat das Bundeskriminalamt (BKA) systematisch IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage gespeichert, die sich dort über die Ermittlungen gegen die „militante gruppe“ informieren wollten. In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/6754) wollte sich die Fraktion DIE LINKE darlegen lassen, wie umfänglich dieses Ermittlungsinstrument eingesetzt wird und wie effizient es ist. Zur Antwort der Bundesregierung erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion:

"Beim BKA werden seit Juli 2001 anlassbezogen IP-Adressen im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren protokolliert", heißt es in der Antwort. Diese Praxis hält auch gegenwärtig an. Damit verstößt das BKA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Speicherung, von der vor allem Journalisten und Politiker als "Dauerbesucher" regierungsoffizieller Homepages gehören weicht das Bundesinnenministerium aus. Zweifelhaft ist auch die These des BKA, die Erfassung und Auswertung der IP-Adressen könne "wertvolle Ermittlungsansätze liefern". Die Bundesregierung kann keinen Fall angeben, in dem diese Methoden jemals zu weiteren Ergebnissen geführt haben.

Somit drängt sich der Verdacht auf, dass hier Daten ins Blaue hinein gespeichert werden - einfach weil es technisch machbar ist. Ob dabei mehr herauskommt als das Wissen darüber, welche Journalisten, Politiker oder Privatpersonen sich regelmäßig über die Arbeit des BKA informieren wollen, ist ungeklärt. Die Bundesregierung macht keinerlei Angaben dazu, in welchen anderen Ermittlungsverfahren diese so genannte Ermittlungsmethode angewendet wurde.

Nach den Ermittlungen gegen die „militante gruppe“ ist so nur eins klar: Wissenschaftler sollten sich besser nicht mit einer IP-Adresse auf der BKA-Homepage einloggen, die eindeutig zu identifizieren ist. Zum "Terroristenverdacht" ist es dann nicht mehr weit, wie der Fall Andrej H. gezeigt hat.