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Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Indiz dafür, dass der Deal in der strafrechtlichen Praxis weiterhin im rechtsfreien Raum gedeiht", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE, zu der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung des Zustandekommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das Rechtsmittelgericht. Neskovic weiter:

"Die 2009 gesetzlich eingeführten – insbesondere formellen – Hürden waren von Anfang nicht geeignet, dem rechtsstaatswidrigen Wildwuchs im Bereich des Deals wirksam Einhalt zu gebieten. Kritiker haben daher bereits frühzeitig und vollkommen zu Recht auf die Gefahr hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen - insbesondere vor dem Hintergrund einer ständig überlasteten Justiz - in der gerichtlichen Praxis weithin missachtet werden.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die grundsätzliche Vereinbarkeit des Deals mit dem Grundgesetz ausdrücklich offenlässt, bleibt es dabei: Der Deal muss nicht legalisiert und in Gesetzesform gegossen werden. Der Deal muss gesetzlich verboten werden.

Absprachen in Strafprozessen laufen im Kern darauf hinaus, dass die Wahrheit nicht gerichtlich aufgeklärt und festgestellt wird, sondern die Beteiligten eine Vereinbarung über die Wahrheit treffen. Das Strafgesetzbuch ist jedoch kein Handelsgesetzbuch."