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Das Recht auf bedarfsgerechten Wohnraum ist keine Gnade sondern ein Grundrecht

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Zur Debatte über die Regelungen zur Kosten der Unterkunft und Heizung im Sozialgesetzbuch II erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping:

Die Bundesregierung möchte die für die Betroffenen vorteilhafte Berliner Regelung für die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung kippen. Die rot-rote Koalition in Berlin gewährt den Betroffenen ein Jahr die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, nicht nur die nach regionalen Verwaltungsrichtlinien als angemessen anerkannten Kosten. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt.

Die Bundesregierung pocht nun auf eine nur sechsmonatige Anerkennung und Übernahme der tatsächlichen Kosten, so wie es im Sozialgesetzbuch II als Regel bisher festgeschrieben ist. Bedarfsgerechtes Wohnen ist keine Gnade oder nach Gutdünken und Kassenlage zu gewähren. Bedarfsgerechtes Wohnen ist ein Grundrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers. Anstatt die Berliner zur Übernahme der schlechteren Bundesregelung zu zwingen, sollte deren Regelung als Mindeststandard im Sozialgesetzbuch II festgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag wird in den Bundestag eingebracht.