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Das Entsendegesetz löst die Probleme der Leiharbeit nicht

Pressemitteilung von Werner Dreibus,

„Die Aufnahme der Leiharbeit ins Entsendegesetz geht am Kern des Problems vorbei“, kommentiert Werner Dreibus, stellvertretender Vorsitzender und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE den Plan von Arbeitsminister Scholz. „Denn es wird nicht sicher gestellt, dass der zugrunde liegende Tariflohn so hoch ausfällt, dass er eine menschenwürdige Existenz garantiert“, so Dreibus weiter.

„Zudem wird das Einfallstor für Lohndumping per Leiharbeit nicht geschlossen: die Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Diese ermöglicht es den leihenden Unternehmen, die Leiharbeitskräfte niedriger als die Stammbelegschaft zu entlohnen, wenn ein Leiharbeitstarif vorliegt. Damit wird eine Grundregel des deutschen Arbeitsrechts ausgehebelt: das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Die Fraktion DIE LINKE hatte im Dezember 2007 einen Gesetzentwurf zur Streichung des Tarifvorbehalts aus dem AÜG in den Bundestag eingebracht. Wenn die SPD tatsächlich etwas gegen den Misstand in der Leiharbeit hätte tun wollen, hätte sie dem Antrag zugestimmt. Das Gegenteil ist passiert.
Die Aufnahme der Leiharbeit ins Arbeitnehmerentsendegesetz wird hingegen das Lohndumping nicht stoppen. Auch weiterhin werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit weniger Lohn nach Hause gehen als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen, die die gleiche Arbeit machen.
Einen Unterschied gäbe es: Das Lohndumping per Leiharbeit hätte den Segen des sozialdemokratischen Ministers. Eine Schande wäre das.