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Bundessozialgericht bestätigt Kritik der LINKEN an Hartz IV-Regelsatz für Kinder

Pressemitteilung von Diana Golze,

Diana Golze begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts, sich noch in diesem Jahr mit dem Hartz IV-Regelsatz für Kinder zu befassen. "Eine schnelle Entscheidung muss her. Mehr als 2,5 Millionen Kinder, die von Hartz IV leben und bei 208 Euro im Monat keine ausreichenden Mittel für Ernährung, Kleidung und Bildung haben, können nicht länger warten", so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Golze weiter:

"Bei der Festlegung des Regelsatzes wurden die speziellen Bedürfnisse von Kindern nicht analysiert. Das bestätigt nun auch der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Peter Udsching. DIE LINKE teilt die Bedenken, ob das Verfahren der pauschal reduzierten Erwachsenensätze haltbar ist. Kinder unter 14 Jahren erhalten danach 60 Prozent der Unterstützung, die einem alleinstehenden Erwachsenen zustehen.

Man kann dem Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ebenfalls nur zustimmen, wenn er es für höchst umstritten hält, ob die Entwicklung der Renten ein sachgerechtes Kriterium sein kann für die Kostenentwicklung bei den elementaren Lebensbedürfnissen. Nicht nur Juristen kritisieren seit Jahren, dass die Hartz IV-Sätze nicht entsprechend der Inflationsrate steigen. Sie sind stattdessen an die Entwicklung der Renten gekoppelt, was trotz gestiegener Preise wiederholt zu Nullrunden führte.

Deshalb brauchen wir eine bedarfsorientierte Grundsicherung für Kinder, die zumindest deren Existenzminimum von 420 Euro absichert. Eine deutliche Anhebung des Kinder-Regelsatzes, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wären hierzu ein erster Schritt."