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Bundesregierung: Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei wird aufgehoben, Datenschutz eingeschränkt

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Zur jetzt vorliegenden Antwort erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke: "Die Bundesregierung hält sich in ihrem so genannten Antiterrorkampf alle Optionen offen, die Grundrechte weiter abzubauen und den Datenschutz zu missachten."

Die Bundesregierung hält sich in ihrem so genannten Antiterrorkampf alle Optionen offen, die Grundrechte weiter abzubauen und den Datenschutz zu missachten. Sie will "in Kürze einen Gesetzentwurf zur Errichtung gemeinsamer Dateien der Polizeien und Nachrichtendienste von Bund und Ländern vorlegen.“ Das stellt einen bislang einzigartigen Angriff auf das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten dar, es bedeutet auch eine massive Gefährdung der Grundrechte. Denn dass gerade die Geheimdienste die Verfassung nach Kräften missachten, ist durch die jüngsten Skandale mehr als deutlich geworden.

Vom Datenschutz will sich die Bundesregierung nicht bremsen lassen und stattdessen prüfen, "inwieweit rechtliche Regelungen des Datenschutzes einer effektiven Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus entgegenstehen“ - im Zweifel also für den Grundrechteabbau.

Die Bundesregierung behält sich vor, in die Antiterrordatei auch so genannte Extremisten aufzunehmen - also Menschen, denen keine Straftaten vorgeworfen werden, sondern eine "falsche“ Gesinnung. Dies stellt eine weitere Gefährdung der Grundrechte dar. Wer soll denn definieren, was "falsches Denken“ ist? Eine Antwort bleibt die Bundesregierung schuldig, und damit bleiben alle schlechten Optionen offen.

Unkontrollierte Sammelwut und Gummibegriffe bringen keine Erhöhung der Sicherheit. Das zeigt die Bilanz des vor über einem Jahr in Betrieb genommenen Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin, das offenbar keine greifbaren Resultate gebracht hat: "Im Einzelnen lassen sich die Beiträge zu Ermittlungsverfahren aus der Zusammenarbeit im GTAZ nicht quantifizieren“, so die Bundesregierung.

Das bestätigt unseren Verdacht, dass die vermeintlichen Terrorabwehr-Bemühungen der Bundesregierung im Wesentlichen Versuche sind, die Datensammelwut der Behörden zu befriedigen und die Grundrechte auszuhöhlen.