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Bundesregierung reagiert auf Urteil zu Hartz IV planlos und mit Vertuschung

Pressemitteilung von Katja Kipping,

„Der ‚Spiegel’ meldet, dass das Bundesarbeitsministerium plane, die Regelleistungsfortschreibung für Erwachsene, die sich bisher verfassungswidrig an der Entwicklung des Rentenwerts orientierte, neu zu gestalten. Nunmehr sollen die Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation hälftig Maßstab der jährlichen Anpassung sein. Nach Spiegel-Informationen läge der Regelsatz nach der vom BMAS geplanten Fortschreibungsmethode der Regelleistungen bereits bei 400 Euro.“ Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

„Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen bei Hartz IV werden zwei mögliche Anpassungskriterien genannt: Preisentwicklung und Angaben aus der laufenden Wirtschaftsrechnung zu den Einnahmen und Ausgaben von Haushalten. Außerdem wird darauf verwiesen, dass für die Bildung der Regelleistung das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen (nicht Nettolohn) und die Preisentwicklung maßgeblich seien. Statt, wie vom Urteil verlangt, die Regelleistungen transparent zu bestimmen, wird von der Bundesregierung kräftig vertuscht, werden im Hintergrund die Weichen gestellt. In Antworten auf Anfragen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden keine Aussagen über die Methoden der Neubestimmung und Fortschreibung der Regelleistung gemacht, was dann auch Vorwürfen der Manipulation reichlich Nahrung gibt.

Nicht nur Vertuschung, sondern auch Planlosigkeit bestimmen das Handeln der Bundesregierung hinsichtlich dem Urteil zu einem sozialen Grundrecht: In ihrer Haushaltsplanung sind keinerlei Mittel für Regelleistungserhöhungen bei Erwachsenen vorgesehen. Die kursierende Höhe der Fortschreibung auf 400 Euro verweist aber darauf, dass die Regelleistung weit über der bisherigen Höhe liegen muss, also weitere Mehrausgaben nötig sind. Dabei fehlen noch die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen bei der Regelleistungsbestimmung, die eine weitere Erhöhung der Regelleistung und noch weitere Mehrausgaben nach sich ziehen: so z. B. der Ausschluss der Grundsicherungsbeziehenden und verdeckt Armer aus der Bezugsgruppe und die Überprüfung der bisherigen Abschläge. Außerdem steht nach dem Urteil die gesamte Bedarfsgemeinschafts- und Sanktionsregelung bei Hartz IV zur Disposition, was ebenfalls auf weitere Mehrausgaben schließen lässt.“