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Bundesregierung legalisiert Überwachung durch Arbeitgeber

Pressemitteilung von Jan Korte,

„Anstatt die Arbeitnehmer zu schützen, legalisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung zweifelhafte Überwachungspraktiken. Das Jammern der Arbeitgeber erfüllt die Funktion des Feigenblatts für ein weiteres unternehmerfreundliches Gesetz der Bundesregierung“, erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Kritik der Arbeitgeberseite am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz. Jan Korte weiter:

„Pflichtschuldigst und arbeitsteilig mit den Hardlinern in der Union wütet jetzt Arbeitgeberpräsident Hundt, der jeglichen Respekt vor den persönlichen Daten seiner Beschäftigten missen lässt. Seine Forderung, das Gesetz müsse ‚vollständig überarbeitet‘ werden, hilft der Koalition, ihr stumpfes Messer als Solinger Edelstahl zu verkaufen.

Wieder einmal soll anstelle eines eigenständigen Gesetzes nur durch Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz das Problem angegangen werden. Das Ergebnis ist eine miese Flickschusterei, die für die Beschäftigten in weiten Teilen sogar noch Verschlechterungen mit sich bringen wird. Denn einigen Verbesserungen, wie beim selbstverständlichen Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter, stehen zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen. War das Screening von Bahnmitarbeitern vor gut zwei Jahren noch ein Skandal, soll es mit dem Entwurf der Bundesregierung heute zur erlaubten Regel werden.

Ein solches Gesetz ist schlechter als keines, auch wenn die FDP es als großen Schritt feiert. Es schafft auf Jahre hinaus Tatsachen, die nicht einfach revidierbar sein werden. DIE LINKE lehnt diese Form der Beschäftigtenentrechtung kategorisch ab.“