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Bundesregierung bleibt bei Prävention von Zwangsehen und Ausbau des Opferschutzes untätig

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Antwort der Bundesregierung (BT 16/412) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. nach der Situation der von Zwangsverheiratung bedrohten und betroffenen Frauen und Männer erklärt die Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. , Sevim Dagdelen:

Die Bundesregierung trägt bisher wenig dazu bei, Zwangsverheiratungen zu verhindern und die soziale und rechtliche Situation der Betroffenen zu stärken. Aus der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass sie bei wichtigen Strategien und Maßnahmen weiterhin untätig bleibt: Bisher finanziert und plant die Bundesregierung keine Modellprojekte, die niedrigschwellige Unterstützung für Betroffene anbieten, sich präventiv mit Aufklärung und Beratungsangebote an Eltern richten oder LehrerInnen, MitarbeiterInnen in Jugendämter etc. für das Thema Zwangsverheiratung professionell schulen. Prüfen will sie lediglich, ob das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zukunft eine bundesweite Helpline Gewalt gegen Frauen einrichten wird, die gegebenenfalls eine muttersprachliche Beratung für Migrantinnen anbietet. Das ist zwar wichtig, aber insgesamt ein recht dürftiges Ergebnis.

Das einzig wirklich beschlossene Vorhaben ist dagegen, ab 2008 Zwangsverheiratung als Erfassungsmerkmal in die Polizeiliche Kriminalstatistik aufzunehmen. Da die Bundesregierung jedoch selbst einräumt, dass dadurch nur "in sehr begrenztem Umfang“ Aussagen zur Häufigkeit von Zwangsehen gewonnen werden können, frage ich mich, warum dieses Merkmal überhaupt in den Straftatenkatalog aufgenommen werden soll? Dieses Vorhaben unterstreicht meines Erachtens die einseitige Haltung der Bundesregierung, bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratung lediglich auf das Strafrecht zu setzen.

Zivilrechtliche Verbesserungen lehnt die Bundesregierung dagegen ab: "Kein Bedürfnis“ bestehe, die Antragsfrist für die Aufhebung einer Zwangsehe von ein auf drei Jahre zu verlängern. Der Frage nach aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen weicht sie aus und verweist lediglich auf die geplante Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes. Vor dem Hintergrund der von Bundesinnenminister Schäuble angekündigten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes, lässt dies nichts Positives für die Opfer von Zwangsverheiratungen erwarten. Aufenthaltsrechtliche Verbesserungen sind jedoch längs überfällig, um die Situation der betroffenen Frauen zu stärken. Sie benötigen,

• ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, um sich einer Zwangsehe entziehen zu können ohne eine Abschiebung befürchten zu müssen,

• ein Rückkehrrecht über die bisherigen sechs Monaten hinaus, wenn sie aus Deutschland ins Ausland zwangsverheiratet worden sind,

• keine Altersbegrenzung auf 21 Jahre beim Nachzug von Ehepartnern wie es der Referentenentwurf zum 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz vom 03.01.06 vorsieht.