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Bundesregierung begeht Verfassungsbruch

Pressemitteilung von Alexander Ulrich,

„Die Bundesregierung hätte sich laut Bundesverfassungsgericht dem Zugriff der USA auf europäische Bankdaten widersetzen müssen“, erklärt Alexander Ulrich anlässlich der Verabschiedung eines Abkommens durch die EU-Kommission, das US-Terrorfahndern den Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union weiter:

"Wozu hat Europa Datenschutzrichtlinien, wenn die EU-Kommission diese gegenüber den USA nicht einfordert? Schlimmer aber wiegt in diesem Zusammenhang der Verfassungsbruch der Bundesregierung. Nach dem Karlsruher Richterspruch vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon hätte sich die Bundesregierung dem Verhandlungsmandat verweigern müssen. Nicht einmal das europäische Parlament wurde mit der Weitergabe der Bankdaten europäischer Bürgerinnen und Bürger befasst.

Dieser Verfassungsbruch ist ein Lehrstück für die verfassungswidrige EU-Architektur. Die EU erteilt sich selbst das Mandat beim Datenschutz, da dieser angeblich Sache des Gemeinsamen Marktes sei. Das Parlament wird jedoch nicht befasst, da Datenschutz keine EU-Kompetenz ist. Jetzt wird deutlich warum die Klage der LINKEN gegen den Vertrag von Lissabon ein Dienst an der Demokratie war."