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Bundesarbeitsgericht stärkt Gewerkschaften - politischer Streik rückt auf die Tagesordnung

Pressemitteilung von Oskar Lafontaine,

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Oskar Lafontaine, begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Berechtigung von Solidaritätsstreiks zur Unterstützung von Arbeitskämpfen in einem anderen Unternehmen:

Mit diesem richtungweisenden Urteil werden die Möglichkeiten der Gewerkschaften gestärkt, ihre Forderungen in Arbeitskämpfen durchzusetzen.

Offensichtlich ist dem Bundesarbeitsgericht nicht entgangen, dass sich die deutschen Gewerkschaften seit Jahren nur noch in der Defensive befinden. Wie der jüngste Telekom-Abschluss zeigt, ist ihre Durchsetzungskraft so geschwächt, dass sie selbst beträchtliche Stundenlohnkürzungen für die Beschäftigten nicht nur hinnehmen, sondern auch noch als Erfolg eines Streikes rechtfertigen müssen

Wie in keinem anderen Industriestaat haben die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren Reallohnverluste hinnehmen müssen, die zu Kaufkraftverlusten bei den Rentnerinnen und Rentnern und nun auch noch zur erstmaligen Reduzierung bei den Unterhaltssätzen für die Kinder geführt haben.

Diese im europäischen Vergleich einzigartige nachteilige Entwicklung ist durch das Reformchaos von Agenda 2010, Hartz IV, Verschlechterung des Kündigungsschutzes, Ausweitung von Leiharbeit, Minijobs und befristeten Arbeitsverträge herbeigeführt worden.

Die deutschen Gewerkschaften müssen ihre Kampfmethoden überprüfen. Zur Abwehr die gesamte Bevölkerung betreffender negativer Entwicklung wie der Altersarmut für Niedriglohnempfänger durch die Rente mit 67 ist die Einführung des Rechts auf politische Streiks auch in Deutschlands dringend erforderlich.