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Bund-Länder-Abkommen für einheitlichen Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Nach der Zurückweisung des Verbraucherinformationsgesetzes durch den Bundespräsidenten fordert die Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Mitglied des Fraktionsvorstands, Kirsten Tackmann, ein Bund-Länder-Abkommen zu einem einheitlichen Verbraucherinformationsanspruch:

Die Föderalismusreform hat die ersten Bewährungsproben nicht bestanden: bundesweite Regelungen zum Nichtraucherschutz und zur Verbraucherinformation scheitern an der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Kleinstaaterei und dem ausufernden Kompetenzgerangel. Statt gesetzliche Regelungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger endlich auf den Weg zu bringen, gehen die Diskussionen in eine Unehren-Runde.

Beim Verbraucherinformationsgesetz kann das allerdings auch eine neue Chance sein. Denn ein Verbraucherinformationsgesetz, das diesen Namen wirklich verdient hätte, würde gerade nicht an der missglückten Föderalismusreform scheitern. Darin wären kostenlose Auskunftsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher direkt gegenüber den Herstellern und Händlern von Waren und Dienstleistungen festgeschrieben. Der von Horst Köhler kritisierte Verstoß gegen den Artikel 84 des Grundgesetzes, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen, käme überhaupt nicht in Betracht. Statt einem direkten Informationsanspruch hat die Große Koalition den Bürgern aber nur ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren mit ausführlichen Auskunftsverweigerungsgründen und anderen Hintertürchen gegeben. Damit ist sie vor der Wirtschaftslobby eingeknickt und hat sich ganz superschlau selbst überlistet.

Wenn die Große Koalition das halbherzige Verbraucherinformationsgesetz noch retten will und der Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht an der Kleinstaaterei scheitern soll, dann muss die Bundesregierung wenigstens auf ein Bund-Länder-Abkommen zu einem einheitlichen Verbraucherinformationsanspruch hinwirken. Ein derartiges Bund-Länder-Abkommen hatte DIE LINKE. schon im Bereich der Lebensmittelqualität und -sicherheit eingefordert. Und zwar als vertraglich geregeltes Qualitätsmanagement der Lebensmittelkontrollen der Länder. Aber auch hier mauert die Große Koalition mit Hinweis auf die föderale Zuständigkeit, obwohl erst die Hälfte der Bundesländer über ein Qualitätsmanagement zur Überprüfung und Fortentwicklung der Lebensmittelkontrollen verfügen. Angesichts der nun überhaupt nicht bestehenden Informationsrechte und der uneinheitlichen Lebensmittelkontrollen sind auch im neuen Jahr wenig Verbrauchertransparenz und reichlich Lebensmittelskandale gewiss.