Zum Hauptinhalt springen

Bricht Hartz IV die Verfassung?

Pressemitteilung von Katja Kipping,

„Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ist Hartz IV ein Ausgrenzungs- und Armutsgesetz“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Auf Einladung der Fraktion DIE LINKE diskutieren Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Erwerbslosenbewegung anhand einer von der Fraktion in Auftrag gegebenen Expertise über die verfassungsrechtlichen Probleme der Arbeitsmarktreform. „Bricht Hartz IV die Verfassung?“ lautet der Titel der Anhörung. Kipping zu den Ergebnissen:

„Der Hartz-IV-Regelsatz wird zwar überwiegend als grundgesetzkonform angesehen, problematisch sind aber die deutlich niedrigeren Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die nur 60 bzw. 80 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes betragen. Als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist das gesamte Sanktionsregime einzustufen. Es kollidiert mit dem Menschenwürdegrundsatz ebenso wie dem Sozialstaatsgebot. Die praktische Auslegung des Sanktionsparagrafen widerspricht zudem dem Prinzip des Ermessens und der Verhältnismäßigkeit. Und auch die mangelnde Individualisierung der Leistungen, die im Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften ihren Ausdruck findet, ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch.

DIE LINKE hat in zahlreichen Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen sowohl Hartz IV selbst als auch die konkrete praktische Umsetzung der Arbeitsmarktreform kritisiert. Diese Kritik ist nun verfassungsrechtlich untermauert. Auch von daher gilt also: Hartz IV muss weg! Die Existenz- und Teilhabesicherung muss als Grundrecht in der Verfassung verankert werden.“