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Branchenmindestlöhne bieten keine Perspektive

Pressemitteilung von Werner Dreibus,

Angesichts der vom Statischen Bundesamt ausgewiesenen tariflichen Niedriglöhne erklärt der stellvertretende Vorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Werner Dreibus:

Jetzt hat es Bundesarbeitsminister Franz Müntefering schwarz auf weiß: Die Einführung von Branchenmindestlöhnen auf der Grundlage von Tarifverträgen würde nur in Ausnahmefällen ein Existenz sicherndes Einkommen garantieren. Tariflich vereinbarte Bruttostundenlöhne für Wachschützer von 4,38 Euro in Thüringen oder von 5,25 Euro für Beschäftigte in der nordrhein-westfälischen Gastronomie belegen, dass Müntefering mit seiner Idee in einer Sackgasse steckt.

Die DGB-Gewerkschaften haben das schon vor langer Zeit erkannt und fordern daher den gesetzlichen Mindestlohn. DIE LINKE. hat diese Forderung im Bundestag aufgegriffen. Die anderen Fraktionen haben dies einhellig mit dem Verweis abgelehnt, die geforderten 8 Euro brutto pro Stunde seien viel zu hoch.

Dabei würde damit bei Vollzeitbeschäftigung gerade einmal für allein stehende ein Einkommen in der Höhe der Pfändungsfreigrenze ermöglicht. Selbst diese gesetzliche Untergrenze wird aber von den Koalitionsfraktionen ignoriert. Stattdessen werden beschämende 4,50 Euro als mögliche allgemeine Lohnuntergrenze ins Spiel gebracht. Alles andere sei beschäftigungsfeindlich, wird behauptet. Dass dem nicht so ist, zeigen Länder wie Großbritannien, die Niederlande oder Irland, in denen ein Mindestlohn keineswegs zu mehr Arbeitslosigkeit geführt hat.

Fazit: Branchenmindestlöhne bieten, wenn überhaupt, nur in Branchen mit guten Tarifabschlüssen eine Perspektive. An einem Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohn führt über kurz oder lang kein Weg vorbei.