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BKA-Gesetz ist ein rechtsstaatliches Desaster

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Das BKA-Gesetz ist und bleibt ein rechtsstaatliches Desaster. Daran können auch die gestern von der Regierungskoalition beschlossenen Minimalkorrekturen nichts ändern", erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Wolfgang Neskovic. Neskovic weiter:

"Das angeblich so heiß diskutierte Auskunftsverweigerungsrecht für Geistliche und Strafverteidiger dient lediglich dazu, eine im BKA-Gesetz bisher enthaltene Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Auch die Mitwirkung eines BKA-eigenen Datenschutzbeauftragten an der Auswertung heimlich beschaffter Daten stellt keine rechtsstaatliche Verbesserung dar.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehört die Auswertung von Daten, die auch die engere Privatsphäre eines Menschen betreffen könnten, ausschließlich in die Hände von unabhängigen Richtern. BKA-Beamte - und dazu zählen auch die hauseigenen Datenschutzbeauftragten - haben hierbei nichts zu suchen.

Das Hauptproblem des Gesetzes aber bleibt bestehen: Die Aufwertung des BKA zu einer Super-Sicherheitsbehörde, einer Spitzelzentrale, die alles weiß und alles darf: Wohnungen verwanzen und Computer ausspähen, Menschen verhören und in Gewahrsam nehmen.

So wird mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes in der kommenden Woche endgültig etwas legalisiert, was in Deutschland nie wieder möglich sein sollte: die totale Überwachung der Bürger."