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BKA-Gesetz ist ein erneuter Tabubruch

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante BKA-Gesetz einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden dar", erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heute durch das Kabinett verabschiedete BKA-Gesetz. Neskovic weiter:

"Bei der Vorratsdatenspeicherung wird das Grundgesetz auf den Kopf gestellt. Die Grundrechte sind Abwehrechte gegen den Staat. Sie stellen institutionalisiertes Misstrauen gegen einen unvernünftigen Staat dar. Mit der Vorratsdatenspeicherung hingegen wird ein prinzipielles Misstrauen des Staates gegen seine Bürger institutionalisiert, indem alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

Mit dem neuen BKA-Gesetz wird erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt, sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen. Damit wird eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen. Mit dem sogenannten Polizeibrief haben die alliierten Militärgouverneure das Trennungsgebot festgelegt. Der Bundesrepublik wurde der Aufbau von Geheimdiensten nur unter der Bedingung erlaubt, dass diese keine Polizeibefugnisse haben dürfen.

Die nunmehr umfassenden Kompetenzen des BKA verletzen dieses Gebot in eklatanter Weise, zumal die gleichzeitige Inanspruchnahme polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse keiner rechstaatlichen Begrenzung unterliegt. Nach dem Gesetzentwurf kann das BKA "zur Verhütung" der im Gesetz aufgeführten Straftatbestände tätig werden. Dies ist eine Formulierung ohne jedes rechtsstaatlich fassbare Maß. Denn die vage Rede von der "Verhütung von Straftaten" definiert weder den Zeitpunkt der erwarteten Straftat, noch die Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung. Allein schon deshalb wird das BKA-Gesetz einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten."