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Bisherige Regelungen zu "Killerspielen" reichen aus - Computerspielindustrie in die Verantwortung nehmen

Pressemitteilung von Jan Korte,

Während sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 8. Dezember 2006 noch sicher war, dass das Strafgesetzbuch mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor so genannten Killerspielen gewährleistet und keine Strafbarkeitslücke besteht, betont sie heute, sich nicht gegen eine Änderung des Strafgesetzes zu sperren, wenn diese nötig sei. Dazu erklärt Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE.:

Brigitte Zypries sollte sich nicht von Bayerns Innenminister Günther Beckstein anstecken lassen, der mit seinem ständigen Rufen nach neuen Verboten und härteren Strafen populistische Nebelbomben wirft, um von sozialen Missständen abzulenken. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen völlig aus.

Die Justizministerin darf es sich nicht so einfach machen, den Sündenbock in einem Computerspiel zu suchen. Vielmehr muss man sich mit dem Thema "Gewalt in Gesellschaft und Familie" generell auseinandersetzen. Wir brauchen eine schlüssige Strategie, wie Jugendliche Medienkompetenz erwerben können. Und wir brauchen Eltern, die sich dafür interessieren, was ihre Kinder am Computer treiben. Dies ist auch eine soziale Frage, denn wer in sozial gesicherten Umständen lebt, hat am ehesten die Möglichkeit, Medienkompetenz zu erwerben und an seine Kinder weiterzugeben.

Bevor sie über neue Verbote nachdenkt, sollte die Justizministerin die Frage klären, warum die Justiz offenbar so große Schwierigkeiten hat, das Strafgesetz anzuwenden und ein Verbot Gewalt verherrlichender Spiele durchzusetzen. Allerdings ist auch die Computerspielindustrie in der Verantwortung, einen funktionierenden Jugendschutz zu garantieren. Die freiwillige Selbstkontrolle muss von einem zahnlosen Papiertiger endlich zu einem funktionierenden Instrument werden.