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Bildung ist ein Menschenrecht

Pressemitteilung von Nele Hirsch,

Zum internationalen Tag der Menschenrechte erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Nele Hirsch:

""Bildung ist ein Menschenrecht und muss daher für jede und für jeden frei zugänglich sein. Leider wird auch in Deutschland dieses Recht eingeschränkt. Durch die Abschaffung der Lernmittelfreiheit und die Einführung von Studiengebühren entscheiden häufig die Geldbeutel und nicht die individuellen Fähigkeiten über die Bildungschancen. Das widerspricht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die heute vor 57 Jahren beschlossen wurde."

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Arbeiterwohlfahrt hat gezeigt, dass nur vier von hundert Grundschulkindern aus ärmeren Verhältnissen den Sprung auf das Gymnasium schaffen. "Hier zeigt sich die soziale Spaltung der Gesellschaft besonders deutlich. Unser Bildungssystem versagt bei dem Anspruch, dass die Bildung jedem Menschen gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten offen steht", so Hirsch weiter.

In Artikel 26 der Erklärung heißt es "Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen."

Zusätzlich hat die Bundesrepublik Deutschland den völkerrechtlich verbindlichen "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" vom 19.Dezember 1966 ratifiziert, in dem es in Artikel 13 heißt "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. (…) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts (…) b) die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen; c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss"."