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Beschleunigte Planung - beschnittenes Recht?

Pressemitteilung von Lutz Heilmann, Dorothée Menzner,

Zur Verlängerung der Sonderregelung Ost bei Verkehrswegeplanungen und zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben erklären der Berichterstatter im Umweltausschuss, Lutz Heilmann, und die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Dorothée Menzner:

15 Jahre nach der Deutschen Einheit gibt es keinen Grund mehr, den Bürgern im Osten Klagerechte vorzuenthalten. Der Aufbau der Oberverwaltungsgerichte in den neuen Ländern ist lange abgeschlossen. Deswegen ist die erneute Beschränkung der Klagemöglichkeit auf das Bundesverwaltungsgericht auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Neuregelung des Planungsrechts insgesamt ist vor dem Hintergrund der ellenlangen Listen für Bundesverkehrswegeprojekte zu sehen, für die bereits ein vordringlicher Bedarf erklärt ist. Um die Bulldozer in Stellung zu bringen, will die Koalition künftig bei der Planung aller Bundesprojekte die Bearbeitungsfristen verkürzen und die Pflicht zur Bekanntmachung verengen. Außerdem will sie für 58 Fernstraßen-, 22 Eisenbahn-, 6 Wasserstraßen-Großprojekte sowie für eine nicht genannte - und nach oben offene! - Zahl von Transrapid-, Energieleitungs- und Flugplatzprojekten das Klagerecht auf nur noch eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, einengen.

All dies geschieht, obwohl es bundesweit etliche Verkehrsbauprojekte gibt, für die sogar schon Baureife besteht. Das Investitionsvolumen allein für diese Projekte geht in die Milliarden. Nichts muss da mehr geplant, nichts in der Planung beschleunigt werden. Es könnte gebaut werden, doch was fehlt, ist das Geld!

DIE LINKE lehnt den völlig unausgegorenen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Zwei Gründe sprechen dafür, den grundsätzlichen Bedarf für Bundesverkehrswege künftig nach wesentlich strengeren Kriterien zu ermitteln:

1. Weiter Milliardenbeträge an Steuergeldern in Betonprojekte zu stecken, führt in die Sackgasse: Die Zentren werden begünstigt, die Sogwirkungen in den Regionen verstärkt. Immer mehr schnelle Verbindungen tragen mit dazu bei, die letzten Arbeitsplätze in den ländlichen Bereichen zu vernichten.

2. Das neue, bundesweit beschnittene Planungsrecht ist kontraproduktiv. Die drastische Kürzung der Fristen benachteiligt die Verbände. Dies könnte zu mehr statt zu weniger Klagen führen. Zudem ist die Auswahl der Vorhaben, für die das Klagerecht ausschließlich beim Bundesverwaltungsgericht liegen soll, problematisch. Bürgerinnen, Bürger und Verbände könnten die Auswahl als willkürlich anfechten, was die Verfahren verlängern statt verkürzen würde.

Millionen- und milliardenschwere Verkehrsprojekte betreffen die Lebensräume von Mensch und Natur. Sie müssen deshalb den Nachhaltigkeitsprinzipien standhalten und sowohl sozial, als auch ökologisch und ökonomisch selbsttragend sein.