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Beschäftigte aus NS-Ghetto unbürokratisch entschädigen

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Der Petitionsausschuss hat sich heute mit 180 Petitionen beschäftigt, die eine bessere Durchsetzung des Rentenanspruchs von Beschäftigten eines Ghettos auf von Nazideutschland kontrolliertem Boden fordern. Kersten Naumann, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, unterstützt die Petitionen:

"Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 endlich festgelegt, dass den Beschäftigten eines Ghettos auf von Nazideutschland kontrolliertem Boden schnell und unkompliziert ein Rentenanspruch zugestanden werden soll wie jedem anderen Beschäftigten auch.

Leider hat die Praxis gezeigt, dass Rentenversicherungsträger und Sozialgerichte die Voraussetzungen für einen Anspruch völlig unterschiedlich auslegen. Zudem wurde der Rentenanspruch an so strenge Voraussetzungen geknüpft, dass schätzungsweise über 90 Prozent der zigtausend Anträge abgelehnt wurden. Bestimmte Kriterien der "Freiwilligkeit" und "Entgelte" wurden so restriktiv ausgelegt, dass ein Rentenanspruch in der Regel versagt wird. Die historische Situation bleibt dabei völlig unberücksichtigt.

Die inzwischen geschaffene Möglichkeit einer Einmalzahlung von 2.000 Euro ist kein adäquater Ersatz für einen Rentenanspruch. Die Bundesregierung will jedoch am grundsätzlichen Problem, dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG), nichts ändern.

Damit ist DIE LINKE nicht einverstanden. Wir fordern eine Gesetzesänderung, die die Hürden für einen Rentenanspruch der von den Nazideutschen ausgebeuteten Arbeitnehmer deutlich senkt und der die Anspruchsvoraussetzungen klar definiert."