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Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt abschaffen!

Pressemitteilung von Karin Binder,

Anlässlich der parlamentarischen Initiativen der LINKEN zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Karin Binder, Vorstandsmitglied und frauenpolitische Sprecherin:"

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen systematisch fördern und die der geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegen wirken.

Noch immer verdienen Frauen weniger als ihre männlichen Kollegen. In den letzten Jahren ist der Abstand laut EU-Sozialkommissar Spidla zwischen Frauen- und Männerlöhnen sogar noch größer geworden. Frauen stellen in Deutschland über zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten und besetzen EU-weit nur 2,5 % der Top-Jobs in der Wirtschaft. Trotz formal gleicher Qualifikation und nachweislich größerer Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt.

In unserem Antrag "Gleichstellungsgebot auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen" fordern wir u.a. ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft, die Einführung eines Existenz sichernden Mindestlohns, die geschlechtergerechte Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit, die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften beim ALG II zugunsten individueller sozialer Sicherung sowie rechtliche Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie.