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BA-Überschuss für Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit einsetzen

Pressemitteilung von Kornelia Möller,

Zu den erwarteten Milliardenüberschüssen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt Kornelia Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

In den vergangenen Tagen machte eine auf den ersten Blick erfreuliche Meldung die Runde: Nach Schätzungen des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel wird die BA in diesem Jahr einen Überschuss von 5,5 Milliarden Euro erwirtschaften. Doch ist das wirklich in erster Linie eine Folge des konjunkturellen Aufschwunges? Entscheidend ist, dass das Arbeitslosensystem mit den Hartz-Gesetzen in zwei Regelkreise aufgeteilt wurde. Die Folge: Die Zahl derer, die das von der BA gezahlte Arbeitslosengeld (ALG) I erhalten, nimmt ab, weil Langzeitarbeitslose in den Geltungsbereich des SGB II geraten und das steuerfinanzierte ALG II erhalten.

Weil die Überschüsse der BA aus verwaltungstechnischen Gründen nicht für diese Menschen ausgegeben werden können, geht der konjunkturelle Aufschwung an den Langzeitarbeitslosen vorbei. Deswegen muss die unsinnige Trennung der Regelkreise, die zu zwei unterschiedlichen Klassen von Arbeitslosen geführt hat, dringend aufgehoben werden. Dann könnten die Mittel jeweils an den Stellen verwendet werden, an denen wirklich Bedarf zur Förderung, Betreuung und Qualifizierung besteht.

Allerdings ist die sinnvolle Verwendung der Gelder von der Koalition gar nicht gewollt. Als die Zahlen bekannt gegeben wurden, überschlugen sich Regierungspolitiker geradezu mit Vorschlägen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken, die Überschüsse für die gesetzlichen Krankenkassen umzuwidmen oder damit den Bundeshaushalt zu sanieren.

DIE LINKE dagegen will die Milliardenüberschüsse im Sinne der Langzeitarbeitslosen einsetzen. Mit dem Geld könnte man 500.000 dringend benötigte, öffentlich geförderte Arbeitsplätze schaffen, die aktive Arbeitsmarktförderung verbessern, die Zahl außerbetrieblicher Arbeitsplätze für sozial benachteiligte Jugendliche erhöhen und die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I finanzieren.