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Ausweitung der Ausweisungsregeln war überflüssig

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

"Der Versuch der Unionsparteien, mit der Keule der Ausweisung integrationspolitische Probleme lösen zu wollen, erweist sich erneut als blanker Stammtischpopulismus. Die 2007 mit großem Tamtam neu geschaffenen Ausweisungsregeln sind bislang kein einziges Mal zur Anwendung gekommen", erklärt Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zur Ausweisungspolitik (BT-Drucksache 17/10391). Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

 

"2007 wurden im Aufenthaltsgesetz Möglichkeiten geschaffen, Ausländer wegen der Anstachelung von Kindern und Jugendlichen zu Hass auf andere ethnische Gruppen oder Religionen, wegen Integrationsverhinderung oder wegen Nötigung zur Eingehung einer Ehe auszuweisen. Nun ist klar: diese Regelungen sind in den vergangenen Jahren kein einziges Mal angewendet worden. Die Ausweitung der Ausweisungsgründe war lediglich ein willkommener Anlass, in der aufgeheizten Debatte um vermeintliche Integrationsverweigerung am rechten Rand zu punkten. Generell gilt im Ausweisungsrecht: Die gesetzlichen Regelungen haben durch Entscheidungen der nationalen und europäischen Gerichte zahlreiche Modifikationen erfahren. Das Aufenthaltsgesetz entspricht bei weitem nicht mehr der tatsächlichen Rechtslage. Damit verletzt es das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit. Das gibt die Bundesregierung auch zu, lässt aber jede Initiative für eine Anpassung des Gesetzes an die Rechtslage vermissen. Zumindest sollten die seit Jahren nicht angewendeten Ausweisungsbefugnisse wieder gestrichen werden. Straftaten wie die Nötigung zur Zwangsehe sollten mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden."