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Aushöhlung des Mindestlohns ist ein Desaster für das Niedriglohnland Deutschland

Pressemitteilung von Klaus Ernst,

"Mit ihrem Mindestlohn-Gesetz konterkariert die Koalition das Vorhaben, durch eine gesetzliche Untergrenze für alle Lohndumping zu beenden. Durch die Vielzahl willkürlicher Sonderregelungen werden Anreize für Unterbezahlung ausgerechnet in den Bereichen geschaffen, die den Mindestlohn am dringendsten brauchen. Die Aushöhlung des flächendeckenden Mindestlohns ist ein Desaster für das Niedriglohnland Deutschland. Die SPD hat sich zum Hampelmann der Koalition degradiert", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, nach der heutigen Bundestags-Anhörung zum Mindestlohn-Gesetz der großen Koalition. Ernst weiter:

"Die Sonderregelung für Zeitungszusteller wurde heute von einem Sachverständigen als ‚außerordentliches Produkt des Lobbyismus‘ bezeichnet, für das 'keinerlei sachlich valide Grundlage zu erkennen sei'. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine Unterbietung des Mindestlohns nur möglich, wenn ein Tarifvertrag vorliegt. Die nun vereinbarte Regelung, für die bei der Anhörung keine schriftliche Fassung vorlag, nimmt einzig die Zeitungsverleger davon aus. Sie hatten einen Tarifvertrag verweigert und werden nun dafür belohnt. Diese 'Lex Springer' wurde von Sachverständigen rechtlich in Frage gestellt.

Die Sonderregelungen für Saisonarbeit (in der Landwirtschaft) verstoßen gegen das Nichtdiskriminierungsgebot, da sie osteuropäische Erntehelfer deutlich schlechter stellen. Da es keine Sachgründe für eine Schlechterstellung von Erntehelfern aus Osteuropa gibt, handelt es sich um eine Diskriminierung als Personengruppe. Dies widerspricht dem Europarecht.

Die Verlängerung der Nichtversicherungspflicht der Saisonarbeit von 50 auf 70 Tage bietet einen Anreiz zur Ausdehnung der Regelung auf alle Branchen, für die Saisonarbeit typisch ist, etwa den Hotel- und Gaststättenbereich. Dies wurde von Sachverständigen als sozialpolitisch äußerst bedenklich eingestuft.

Der Totalausschluss von Jugendlichen unter 18 Jahren, den es so nirgends in Europa gibt, wurde von Sachverständigen ebenfalls als Diskriminierung einer Gruppe angesehen.

Als besonders problematisch wurde die Überprüfbarkeit der Einhaltung des Mindestlohnes gesehen. Betont wurde, dass die Kontrollen umso schwieriger würden, je mehr Ausnahmen es gäbe. Die Sonderregelung in der Saisonarbeit, zukünftig Kost und Logis mit dem Mindestlohn zu verrechnen, öffne Missbrauch Tür und Tor und entziehe sich jeder Kontrolle."